Wahlen

Wahlen Land Niedersachsen Wahlen sind die Lebensgrundlage der Demokratie. Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neugewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten. Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.


Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Bohmte am 23. April 2023

Die Wahl der nächsten Bürgermeisterin oder des nächsten Bürgermeisters der Gemeinde findet am Sonntag, dem 23. April 2023 statt. Die Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin endete am 24. Januar 2023.

Bekanntmachung Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters der Gemeinde Bohmte

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge

Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Informationen rund um die Briefwahl

Sie können Briefwahlunterlagen erhalten, wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Briefwahllokal durchführen. 

Für die Wahl am 23.04.2023 können Sie Unterlagen beantragen:

per Post oder online unter dem Link "Briefwahlunterlagen"


Die Ergebnisse der vergangenen Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen sowie Europawahlen finden Sie auf der Homepage der Landeswahlleiterin Niedersachsen.
 

Ansprechpartnerin:

Kerstin Schubert
05471 808-16