Abmeldung von Kraftfahrzeugen
Sie können Fahrzeuge mit OS-Kennzeichen oder auch aus anderen Zulassungsbezirken bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden.
Notwendige Unterlagen:
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I Kennzeichen (Nummernschilder)
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk
am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein.
Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.
Ab 01.01.2015 kann die Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgen.