Öffentliche Auflegung Schöffenwahl

Veröffentlicht am: 30.03.2023

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Bohmte für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Osnabrück und den Strafkammern des Landgerichts Osnabrück

1. Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in der Sitzung am 23. März 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Osnabrück und das Amtsgericht Osnabrück gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 11. April 2023 bis 18. April 2023, zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

Gemeinde Bohmte, Rathaus, Zimmer E 03, Bremer Straße 4, 49163 Bohmte

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Bohmte, Rathaus, Zimmer E 03, Bremer Straße 4, 49163 Bohmte Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Bohmte, den 27. März 2023

Die Bürgermeisterin
In Vertretung

Lutz Birkemeyer
Erster Gemeinderat

Anhang (Text §§ 32 bis 34 GVG)