Freiwilligenagentur

Moin, moin

 ... und guten Tag!

Ich heiße Karin Helm. Ich bin gebürtige Osnabrückerin und wohne seit 1979 mit meiner Familie in Hunteburg.

Welche Möglichkeiten gibt es, Menschen im Ort / Gemeinde besser kennenzulernen?

Ganz klar!

Sich aktiv mit seinen Interessen / Hobbys ... vor Ort zu engagieren!

Meine ehrenamtlichen Aktivitäten werden von mir seit vielen Jahrzehnten mit viel Freude ausgeübt.
Hierbei konnte ich viele Projekte initiiren und ein großes Netzwerk aufbauen. Diese Kontakte und Erfahrungen stelle ich gerne Menschen und Institutionen zur Verfügung.

Also: Seid Ihr bereit "RUNTER VOM SOFA" zu kommen?

Denn Computer, Handy, TV... sind nicht alles im Leben!
  • Möchtet ihr euch nicht lieber über neue, nette Kontakte freuen?
  • Eure Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verfügung stellen?
  • Ein wenig Zeit für andere einsetzen?
  • Neue Erfahrungen machen und Wertschätzung erfahren?
Dann freue ich mich auf ein gemeinsames Gespräch, denn es gibt immer eine passende Tätigkeit!
Gerne unterstütze ich auch Vereine/ Einrichtungen/ Organisationen bei der Suche nach ehrenamtlicher Verstärkung und Fördermöglichkeiten!

Ich freue mich auf Euch!

Eure Karin Helm

Freiwilligenagentur

Hier könnt Ihr mich erreichen!

Im Rathaus der Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4, Zimmer E.09
freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: 05471/808-19 

oder per Mail: helm@bohmte.de

... und sonst natürlich auch unter:

Mail: helm.rathaus@web.de
Tel.: 05475/398
Mobil: 0160/90740118

Die Freiwilligenagentur wird mitfinanziert durch eine Förderung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und ist LAGFA Mitglied.

Logo LAGFA

 Engagementbörse online



Aktuelles

Das neue Förderprogramm „Ehrenamt hilft gemeinsam“

EHRENAMT HILFT GEMEINSAM – ankommen, mitmachen, Gesellschaft gestalten

Am 6. Juli fand eine digitale Infoveranstaltung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) statt. Die Vorstände der DSEE haben das neue Förderprogramm „Ehrenamt hilft gemeinsam“ vorgestellt. Alle Infos finden sich inzwischen auf der Webseite der DSEE: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/ehrenamt-hilft-gemeinsam-uberblick/

Hier findet Ihr die zugehörige Förderichtlinie: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/wp-content/uploads/2022/07/Richtlinie-EHG.pdf

Im Überblick hier die wichtigsten Eckpunkte des Programms

  • Gefördert wird in den drei Handlungsfeldern A) Engagement- und Ehrenamtsstrukturen im Bereich der Unterstützung von Geflüchteten stärken,  B) Schaffung oder Verbreitung von Innovationen entlang von Handlungsfeldern und C) Unterstützung und Stärkung bi- oder trisektoraler Hilfsnetzwerke und Initiativen zum Zwecke der Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine. Die Details zu den Handlungsfeldern finden sich in der Förderrichtlinie
  • Vor allem die unter A) beantragten Projekte sollen sozial oder digital innovativ sein oder sie sollen in ländlichen / strukturschwachen Regionen umgesetzt werden.
  • Bei Einzelanträgen besteht die Möglichkeit, bis zu 50.000 Euro zu beantragen.
  • Wenn Ihr für Eure Untergliederungen einen Gesamtantrag einreichen wollt, dann sind bis zu 250.000 Euro möglich, mit Weiterleitungssummen bis zu 25.000 Euro.
  • Alle Mittel sind bis Ende 2022 zu verausgaben.
  • Antragsstart ist der 20. Juli, Ende der Antragsfrist ist der 1. September.

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingang geprüft und bewilligt, es gilt also das Windhund-Prinzip.



GUTE NACHRICHT für ehrenamtliches Engagement!
Der Bundestag hat eine Reihe steuerlicher Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine beschlossen.
  • Erhöhung des Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale, höhere Freigrenzen
  • mehr Zeit für Mittelverwendung und Kooperation sowie
  • Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke
Detaillierte Informationen dazu entnehmen Sie bitte den folgenden Links:

Aktuelle Informationen zu den Bildungsveranstaltungen und mehr finden Sie hier.
Informationen zur niedersächsischen Ehrenamtskarte finden Sie hier.

GEBÜHRENBESCHEIDE FÜR TRANSPARENZREGISTER: HINTERGRÜNDE UND MÖGLICHKEITEN ZUR BEFREIUNG FÜR VEREINE
Aktuell werden die Gebührenbescheide des Transparenzregisters auch an gemeinnützige eingetragene Vereine verschickt. Dies ist rechtlich korrekt.
Für Vereinigungen nach § 20 Geldwäschegesetz (GwG), die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen, ist gem. § 24 Abs. 1 S. 2 GwG gesetzlich eine Gebührenbefreiung vorgesehen.
Vereine können den Antrag formlos an die E-Mail Adresse gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de schicken.
Hierfür reicht folgender Text aus:
Betreff-Zeile: Gebührenbefreiung für „Name des Vereins“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragt der Verein „Name des Vereins“, „Anschrift des Vereins“ („Vereinsregisternummer“ beim Vereinsregister „Name des Vereinsregisters“) die Gebührenbefreiung nach § 4 der Transparenzvorordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat dazu grundlegende Infos zu den Hintergründen und Möglichkeiten der Gebührenbefreiung unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-undehrenamt.de/aktuelles/transparenzregister/ zusammengestellt.