Freiwilligenagentur
Moin, moin
... und guten Tag!
Welche Möglichkeiten gibt es, Menschen im Ort / Gemeinde besser kennenzulernen?
Ganz klar!
Sich aktiv mit seinen Interessen / Hobbys ... vor Ort zu engagieren!
Also: Seid Ihr bereit "RUNTER VOM SOFA" zu kommen?
- Möchtet ihr euch nicht lieber über neue, nette Kontakte freuen?
- Eure Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verfügung stellen?
- Ein wenig Zeit für andere einsetzen?
- Neue Erfahrungen machen und Wertschätzung erfahren?
- DSGVO-Informationsblatt Freiwilligenagentur Februar 2021
- DSGVO-Einwilligung Freiwilligenagentur Februar 2021
Ich freue mich auf Euch!
Eure Karin Helm
Hier könnt Ihr mich erreichen!
oder per Mail: helm@bohmte.de
Die Freiwilligenagentur wird mitfinanziert durch eine Förderung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und ist LAGFA Mitglied.
Engagementbörse online
Aktuelles
Das neue Förderprogramm „Ehrenamt hilft gemeinsam“
EHRENAMT HILFT GEMEINSAM – ankommen, mitmachen, Gesellschaft gestalten
Am 6. Juli fand eine digitale Infoveranstaltung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) statt. Die Vorstände der DSEE haben das neue Förderprogramm „Ehrenamt hilft gemeinsam“ vorgestellt. Alle Infos finden sich inzwischen auf der Webseite der DSEE: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/ehrenamt-hilft-gemeinsam-uberblick/
Hier findet Ihr die zugehörige Förderichtlinie: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/wp-content/uploads/2022/07/Richtlinie-EHG.pdf
Im Überblick hier die wichtigsten Eckpunkte des Programms
- Gefördert wird in den drei Handlungsfeldern A) Engagement- und Ehrenamtsstrukturen im Bereich der Unterstützung von Geflüchteten stärken, B) Schaffung oder Verbreitung von Innovationen entlang von Handlungsfeldern und C) Unterstützung und Stärkung bi- oder trisektoraler Hilfsnetzwerke und Initiativen zum Zwecke der Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine. Die Details zu den Handlungsfeldern finden sich in der Förderrichtlinie
- Vor allem die unter A) beantragten Projekte sollen sozial oder digital innovativ sein oder sie sollen in ländlichen / strukturschwachen Regionen umgesetzt werden.
- Bei Einzelanträgen besteht die Möglichkeit, bis zu 50.000 Euro zu beantragen.
- Wenn Ihr für Eure Untergliederungen einen Gesamtantrag einreichen wollt, dann sind bis zu 250.000 Euro möglich, mit Weiterleitungssummen bis zu 25.000 Euro.
- Alle Mittel sind bis Ende 2022 zu verausgaben.
- Antragsstart ist der 20. Juli, Ende der Antragsfrist ist der 1. September.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingang geprüft und bewilligt, es gilt also das Windhund-Prinzip.
- Erhöhung des Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale, höhere Freigrenzen
- mehr Zeit für Mittelverwendung und Kooperation sowie
- Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke
- Fortbildungsangebote der Freiwilligenakademie Niedersachsen
- Bundesfreiwilligendienst bei THW
- Flyer FSJ-BFD AWO
- Flyer FSJ-BFD Bistum Osnabrück
- Flyer Vereinsanalyse
GEBÜHRENBESCHEIDE FÜR TRANSPARENZREGISTER: HINTERGRÜNDE UND MÖGLICHKEITEN ZUR BEFREIUNG FÜR VEREINE
Betreff-Zeile: Gebührenbefreiung für „Name des Vereins“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragt der Verein „Name des Vereins“, „Anschrift des Vereins“ („Vereinsregisternummer“ beim Vereinsregister „Name des Vereinsregisters“) die Gebührenbefreiung nach § 4 der Transparenzvorordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Fördermöglichkeiten
Haben Sie eine Idee?
Informieren Sie sich unter...
- Stiftung der Sparkassen: Fördermittel für Vereine
- Programm „Die Verantwortlichen #digital“
- Klosterkammer Hannover Förderprogramm für Ehrenamtliche
- Info-Brochüre DRV Ehrenamt
- Flyer 100 Ideen Programm 2015
- Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit
- Jugendberatung zum Zukunftsfonds AUF!leben
- Notfallfonds der Lotto-Sport-Stiftung
- Förderprogramm "Niedersachsen vernetzt, Barrierefreiheit"
- Niedersachsenpreis 2022